... wenn mein Kind krank ist. Das ist in den allermeisten Fällen nicht nötig. Ein Arbeitnehmer darf für die Betreuung eines erkrankten Kindes bis zum zwölften Lebensjahr ohne Urlaubsabzug zu Hause bleiben, wenn keine andere Person in seinem Haushalt in zumutbarer Weise einspringen kann.
Der Betreunungsfall muss jedoch umgehend dem Arbeitgeber gemeldet werden. Und es bedarf eines ärztlichen Attests. Eine Kündigung wegen der Wahrnehmung des Freistellungsanspruchs ist nichtig.
Bei gesetzlich Krankenversicherten stehen jedem Elternteil pro Kind und Jahr bis zu 10 Arbeitstage zu, zur Betreuung mehrerer Kinder bis zu 25. Alleinerziehende erhalten doppelt soviel Tage.
Liegt ein anderer Vesicherungsstatus vor, werden in der Regel 5 Arbeitstage pro Kind, Jahr und Elternteil gewährt.